Der Vaterschaftstest
Das neue Gendiagnostikgesetz
Seit Februar 2010 gilt das neue Gendiagnostikgesetz (GenDG) und regelt auch die Abstammungsanalytik.
Wir sind verpflichtet, über Art und Umfang der Untersuchung persönlich zu beraten, bzw. die Beratung durch einen Arzt abzufragen. Weiterhin ist die Rechtmäßigkeit der Untersuchung sowie die Daten der eingeschlossenen Personen zu prüfen und zu dokumentieren. Zuletzt muss die ordnungsgemäße Vernichtung der Probe gesichert sein.
Über alle erforderlichen Belange infomieren wir ausführlich vor jeder Untersuchung mündlich und schriftlich. Diese Vorgehensweise soll allen beteiligten Personen größtmögliche Sicherheit im Rahmen der Abstammungsuntersuchung bieten. Unser Labor ist nach DIN EN ISO 17025 für die forensische DNA-Analytik akkreditiert.
Einleitung
Seit Einführung des AB0-Systems im Jahr 1901 durch den Österreicher Prof. Karl Landsteiner haben eine Reihe von Untersuchungsmethoden die Effizienz der Hämogenetik gesteigert, insbesondere DNA-Polymorphismen.
Durch den Einsatz der modernen DNA-Technologie lassen sich nicht nur die üblichen Terzettenfälle, sondern auch Sonderfälle wie Mehrmann-, Mehrkind-, Inzest-, Fremdstämmigen-, Großelternfälle und Fälle fraglicher Mutterschaft klären. Ein DNA-Vaterschaftstest kann schnell und sicher feststellen, ob der vermeintliche Vater eines Kindes auch der leibliche Vater ist oder ob Geschwister Halbgeschwister sind oder Vollgeschwister. Ein Vaterschaftstest oder eine Abstammungsanalyse ist eine wissenschaftliche Analyse, die den Verwandtschaftsgrad zwischen zwei oder mehreren Personen feststellen kann. Zur Durchführung der Analyse wird Untersuchungsmaterial benötigt, aus dem sich zuverlässig die Erbsubstanz DNA isolieren lässt. Hierzu gehören u.a. Blutproben, Mundschleimhautabstriche oder Haarproben (mit Wurzel) von den betreffenden Personen. Weitere möglicherweise verwendbare Materialien oder Spuren können ebenfalls untersucht werden, sofern geltendes Recht im Sinne des Gendiagnostikgesetzes dem nicht entgegensteht.
Durch die Kombination verschiedener DNA-Systeme, wie z.B. STR´s, kann dem Wunsch der Gerichte nach voll vertrauenswürdigen Ausschlüssen und hohen Vaterschaftswahrscheinlichkeiten besser entsprochen werden und dabei liegen die angestrebten Vaterschaftswahrscheinlichkeiten über 99,99% im Fall der biologischen Vaterschaft.
Achtung: Alle gemachten Angaben hinsichtlich der Genauigkeit des Test bei Feststellung der Vaterschaft verlieren ihre Gültigkeit, sofern ein näherer Verwandter (Bruder, Vater, … ) als weiterer Vater infrage kommt. In diesem Fall ist es erforderlich, von dieser Person ebenfalls eine Probe einzuschicken bzw. die Fragestellung in der biostatistischen Bewertung zu berücksichtigen.
Vorteile der DNA-Analyse
- als Probenmaterial werden Abstriche der Mundschleimhaut anstelle von Blut verwendet (einfachere Probennahme)
- diese DNA-Analysen sind auch schon bei Neugeborenen durchführbar
- auch Fälle, bei denen nur der vermeintliche Vater und das Kind untersucht werden, sind analysierbar (sofern rechtlich möglich)
- günstiges Preis-Leistungsverhältnis
- zügiges Vorliegen der Resultate, innerhalb von 10-14 Arbeitstagen nach Erhalt der Proben und Vorliegen aller erforderlichen Dokumente
Es gibt viele Situationen, in denen ein privater Vaterschaftstest sinnvoll ist. Für die persönliche Orientierung ist eine Vaterschaftsanalyse eine kostengünstige Alternative zu gerichtlich angeordneten Vaterschaftsgutachten.
Ein DNA-Gentest verschafft Klarheit nicht nur über die Vaterschaft, sondern bei Bedarf auch über eine Mutterschaft.
Theoretische Grundlagen
Jede Zelle des menschlichen Körpers trägt die gesamte Erbinformation des Lebewesens in Form der DNA (Desoxyribonukleinsäure). Im Zellkern jeder menschlichen Körperzelle befindet sich die Gesamtheit aller Erbanlagen (Gene) einer Person. Die DNA selbst ist durch vier verschiedene Bausteine zusammengesetzt, die sogenannten Nukleotide oder Basen Adenosin (A), Cytosin (C), Guanosin (G) und Tymidin (T). Aus diesen vier Bausteinen (Buchstaben) setzt sich der genetische Code zusammen. Bei der Weitergabe der genetischen Information auf die Nachkommen gilt, dass ein Mensch jeweils einen Chromosomensatz von seiner Mutter und einen von seinem Vater erhält. Menschen besitzen im Normalfall den doppelten Chromosomensatz, bestehend aus 44 Autosomen (22 mütterlichen, 22 väterlichen) und den zwei Geschlechtschromosomen (X von der Mutter, X oder Y vom Vater), insgesamt also 46 Chromosomen. Die relevante Erbinformation des Menschen, die sich aus der Sequenz der vier Basen ergibt, umfasst etwa 100 000 Gene und macht nur etwa 10% der insgesamt 3 Mrd. Basenpaare der DNA aus. Die übrigen 90% sind sogenannte nicht-codierende DNA-Abschnitte, die für jede Person unterschiedliche (polymorphe) und damit charakteristische Bereiche enthalten können. Diese polymorphen erblichen Merkmalsysteme können für einen Identitätsnachweis oder einen DNA-Vaterschaftstest mit molekulargenetischen Methoden herangezogen werden.
In diesen Bereichen, den sogenannten Introns, befinden sich polymorphe DNA-Sequenzen, die für die Erstellung des genetischen Fingerabdruckes herangezogen werden können. Diese polymorphen Basen-Abfolgen setzen sich aus Wiederholungen von DNA-Mustern, die aus drei bis fünf DNA-Bausteinen bestehen, zusammen. Die Anzahl der Wiederholungen (Allele) kann sich von Individuum zu Individuum unterscheiden. Die Bestimmung dieser Allele für verschiedene Basen-Abfolgen auf unterschiedlichen Chromosomen liefert in ihrer Gesamtschau den genetischen Fingerabdruck, der spezifisch ist für jeden Menschen, aber keine Information enthält über seine Erbanlagen.
DNA-Analyse
Zunächst wird von jeder Person eine geringe Menge an DNA benötigt, die aus Körperzellen (bei uns üblicherweise Zellen der Mundschleimhaut) isoliert wird. Anschließend werden die zu untersuchenden nicht-codierenden DNA-Abschnitte mittels der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vervielfältigt. Diese Abschnitte enthalten sogenannte Repetitivsequenzen. Das sind DNA-Abschnitte, in denen sich ein bestimmtes, kurzes Basenmuster mehrfach wiederholt, z.B. CATG CATG CATG usw. Die verschiedenen Varianten (Allele) eines solchen Merkmalsystems unterscheiden sich in der Anzahl der Wiederholungen dieser Basenmuster, letztlich also in ihrer Länge. Diese Längenunterschiede können im Anschluss an die PCR durch eine elektrophoretische Auftrennung der DNA-Fragmente sichtbar gemacht werden. Die verschiedenen Arbeitsschritte, DNA-Präparation, PCR-Ansatz und Detektion der PCR-Produkte, erfolgen in voneinander getrennten Räumen.
Der Nachweis oder Ausschluss einer genetischen Verwandtschaft erfolgt bei uns durch die Analyse von mindestens sechzehn der oben beschriebenen genetischen Merkmalsysteme in einer sogenannten Multiplex-PCR, einem Verfahren, bei dem alle sechzehn enzymatischen Reaktionen gleichzeitig in einem Reaktionsgefäß stattfinden. Die elektrophoretische Auftrennung und Analyse der in der PCR vervielfältigten DNA-Abschnitte erfolgt auf einem ABI Genetic Analyser.
Aufgrund der hohen Variabilität der untersuchten Merkmalsysteme findet man bei den meisten Menschen zwei unterschiedliche Allele eines Merkmalsystems, eines von der Mutter und eines vom Vater. Erbt man von beiden Eltern dasselbe Allel, findet man nur dieses. In einem solchen Fall wird die betreffende Person als reinerbig oder homozygot für dieses Merkmal bezeichnet. Das individuelle Muster der verschiedenen Allele in den verschiedenen Merkmalsystemen wird auch als genetischer Fingerabdruck bezeichnet. Der genetische Fingerabdruck eines Kindes stimmt in jedem Merkmalsystem in einem Allel mit dem des Vaters und in dem anderen Allel mit dem der Mutter überein. In Abhängigkeit von der Häufigkeit eines bestimmten Allels in der Bevölkerung lässt sich mittels biostatistischer Methoden die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft berechnen. Dabei bedienen wir uns spezieller, validierter Auswerteprogramme.
Bei den von uns untersuchten Merkmalsystemen handelt es sich um D3S1358, vWA, D16S539, D2S1338, D8S1179, D21S11, D18S51, D19S433, TH01, D5S818, D13S317, D7S820, TPOX, CSF1PO, Penta D, Penta E, SE33 und FGA. Von diesen Genorten gibt es zwischen 12 und 32 verschiedene Allele. Alle Merkmalsysteme werden unabhängig voneinander vererbt; eine Kopplung bestimmter Allele eines Merkmalsystems gibt es nicht, die Vererbung dieser genetischen Marker folgt Mendel’schen Regeln. Damit sind sie ausgezeichnet für den Nachweis von verwandtschaftlichen Beziehungen geeignet.
Ein Abschnitt des Amelogenin-Genes wird ebenfalls untersucht. Von diesem Merkmalsystem existieren nur zwei Allele, eines charakteristisch für das Y-Chromosom, das andere für das X-Chromosom. Die Analyse dieses Genortes dient daher lediglich der Verifizierung des Geschlechts.
Genauigkeit des Tests
Zur Durchführung des Tests werden im Normalfall drei Proben (Vater, Kind und Mutter ) benötigt. Damit ist eine nahezu sichere Feststellung der Vaterschaft (>99,995%) oder aber ein sicherer Ausschluss der Vaterschaft möglich. Wenn nur Proben von einem Elternteil (z.B. Vater und Kind) vorliegen, ergeben sich geringere Wahrscheinlichkeiten, da man nicht sicher sagen kann, ob ein Kind das Merkmal, das es mit dem Vater gemeinsam hat, nicht doch von der Mutter geerbt hat. Dieser Fall wird als Defizienzfall bezeichnet. Im Allgemeinen werden bei solchen sogenannten Defizienzfällen Werte von rund 99,95% erreicht. Im Zweifelsfall können weitere Merkmalsysteme untersucht werden.
Die DNA- oder Genotypisierung mittels Mikrosatelliten (MS, s.u.) ist als Beweismittel bei forensischen Fragestellungen sowie Vaterschaftsanalysen weltweit anerkannt. Durch gezielte Amplifikation von Mikrosatelliten-DNA mit Hilfe der PCR (Polymerase-Kettenreaktion) wird ein sogenannter genetischer Fingerabdruck (DNA-Profil) erzeugt, der so individuenspezifisch ist, dass er unter 180 Billiarden Menschen statistisch nur einmal vorkommt. Da das Genom eines jeden Menschen durch Kombination der Genome der Eltern zustande gekommen ist, muss das DNA-Profil des Kindes auch eine Kombination aus den DNA-Profilen der Eltern sein. Dadurch kann ein sicherer Abstammungsnachweis geführt werden.
Von jeder zu untersuchenden Person werden – im Normalfall – zwei Mundschleimhaut-Abstriche oder eine eindeutig gekennzeichnete EDTA-Blutprobe (2-5 ml) benötigt. Der Versand erfolgt auf dem normalen Postweg z.B. von einer örtlichen Arztpraxis. Formulare, Entnahme- und Versandmaterialien werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch ratsam, eine vorherige telefonische Abklärung mit uns vorzunehmen !
Eine Probenentnahme ist auch ohne Zusatzkosten in den Räumen der Labcon-OWL möglich. Für die Untersuchung ist ein Untersuchungsauftrag notwendig. Bitte fordern Sie den entsprechenden Fragebogen an oder laden Sie ihn sich unter dem Punkt Preise & Formulare / Auftragsformular herunter. Nach ein bis zwei Wochen wird Ihnen das Ergebnis an eine von Ihnen benannte Adresse geschickt, gemailt oder gefaxt.
Keine Hinweise auf genetische Erkrankungen
Die DNA-Analyse für ein Vaterschaftsgutachten gibt keine Informationen über mögliche genetische Erkrankungen. Es handelt sich dabei um ein individuelles und unveränderbares genetisches Profil aus einem Bereich der Erbsubstanz, der keine Gene enthält.

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