(Stand November 2011)
§1 Geltung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von dem Vertragsverhältnis umfassten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und eventueller Nachtrags- und Ergänzungsaufträge.
2. Im Rahmen der Abstammungsuntersuchungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes und der Richtlinien der Gendiagnostikkommission.
§2 Schriftform
Alle Vereinbarungen sind schriftlich niedergelegt, mündliche Abreden wurden nicht getroffen.
§3 Auftrag
1. Der Auftrag zum DNA-Test kommt zustande, wenn das unterschriebene Auftragsformular bei uns eingeht. Nachträgliche wesentliche Änderungen und Ergänzungen auf Veranlassung des Auftraggebers bedeuten einen neuen Auftrag, der dem Auftraggeber ggf. gesondert in Rechnung gestellt wird.
2. Zur Erfüllung des Auftrags kann der Auftragnehmer weitere Firmen (Labore) beauftragen, sofern geltende gesetzliche Bestimmungen und Regelungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) nicht verletzt werden.
3. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis. Die vereinbarten Leistungen müssen mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des GenDG vereinbar sein. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. Auftragserweiterung geltenden Preise. Die Kosten sind vor Beginn der Untersuchung zu entrichten.
4. Die Untersuchung wird freigegeben, sobald alle erforderlichen Proben vorliegen, Identitäts-Dokumente und schriftliche Einverständniserklärungen vorliegen und eine Beratung aller eingeschlossenen Personen vorgenommen wurde.
5. Alle eingeschlossenen Personen bzw. deren gesetzliche. Vertreter können ohne Angaben von Gründen den Auftrag bzw. die Resultatmitteilung widerrufen, sofern noch keine Resultatmitteilung stattgefunden hat.
Der Widerruf gem. GenDG der betroffenen Person bzw. den beauftragenden Arzt ist zu richten an:
LABCON-OWL Analytik, Forschung und Consulting GmbH,
Siemensstraße 40, 32105 Bad Salzuflen
6. Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen nicht ganz oder teilweise oder nur in verschlechternden Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
7. Bei Stornierung des Auftrages oder Teile des Auftrages berechnet der Auftragnehmer eine Stornogebühr von 75 Euro (zzgl. MwSt.). Eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen nach Durchführung der Analytik ist nicht mehr möglich.
§4 Probennahme
1. Die Probennahme erfolgt durch geschultes Personal des Auftragnehmers oder durch einen beauftragenden Arzt. Eine Probennahme durch andere Personen ist nicht möglich. Lässt sich aus dem Probematerial keine DNA gewinnen, muss der Auftraggeber neues Probematerial zur Analyse beibringen. Die Berechnung einer wiederholten Untersuchung
erfolgt gemäß der zum Auftragszeitpunkt gültigen Preisliste für Einzelproben, sofern die Probennahme nicht durch Personal des Auftragnehmers durchgeführt wurde. Bei Wiederholungen von Untersuchungen behält sich der Auftragnehmer vor, anderes Untersuchungsmaterial (z.B. eine Blutprobe) einzufordern, wenn die Vorergebnisse eine valide Resultatermittlung aus vorherigen Materialtypen (z.B. Schleimhautabstrich) zweifelhaft erscheinen lassen.
2. Bei Körperverletzungen oder Fehlanalysen, die durch eine nicht sachgerechte Probennahme durch Dritte entstehen, trägt der Auftragnehmer keine Haftung.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung der Untersuchung berechtigt ist und sich ggf. vor Beauftragung der Untersuchung über deren Rechtmäßigkeit vergewissert hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen und Regressen Dritter wegen illegaler Erlangung und Verwendung von Probematerial frei.
§5 Ergebnisse
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bzw. auf Wunsch auch den eingeschlossenen Personen ein schriftliches Ergebnis zukommen zu lassen. Es gelten ausschließlich die schriftlichen Berichte und Mitteilungen.
§6 Haftung für Schäden
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden (insbesondere infolge von Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Persönlichkeitsrechte oder des Eigentums), soweit sie durch unsachgemäße oder rechtswidrige Probennahme durch Dritte verursacht werden. Schadenersatzansprüche gegen uns und unsere Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt dieser Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer Angestellten beruhen, eine wesentlichen Vertragspflicht verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht, vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§7 Eigentumsübergang/Probenvernichtung
1. Eingesandtes Probematerial geht in das Eigentum und die Verantwortung des Auftragnehmers über. Ein Anspruch auf Rückgewähr besteht nicht. Jedoch besteht das Recht auf vorzeitige Vernichtung des Probenmaterials im Falle eines Widerrufes der Untersuchung für die widerrufende Person.
2. Gemäß GenDG werden alle Probenmaterialien vorbehaltlich anderer Vereinbarungen nach Abschluss der Untersuchung unverzüglich vernichtet. Damit ist eine spätere Überprüfung der Untersuchungsresultate aus dem dafür benutzen Material nicht mehr möglich.
§8 Schlussbestimmungen
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Erfüllungsort ist Bad Salzuflen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder unanwendbar sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Veränderungen
durch den Auftraggeber bleiben unwirksam.